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Was ist eine amtliche Übersetzung?

Veröffentlicht am: 13/09/2021

Benötigen Sie eine amtliche Übersetzung? Die amtliche Übersetzung ist eine Übersetzungsart mit ganz besonderen Merkmalen und auch eine mit sehr hoher Nachfrage.

In diesem Artikel erkläre ich Ihnen, welche Anforderungen eine amtliche Übersetzung erfüllen muss, um rechtsgültig zu sein. Außerdem verrate ich Ihnen wer sie anfertigen kann und wo Sie alle beeidigten Übersetzer in Deutschland finden können. All das und vieles mehr!

Sollen wir anfangen?

1. Was ist die amtliche Übersetzung?

Eine amtliche Übersetzung, formell bekannt als beglaubigte Übersetzung, ist eine Art von Übersetzung mit amtlichen Charakter. Dabei handelt es sich um die Übersetzung von Dokumenten, die bei öffentlichen Verwaltungseinrichtungen vorgelegt werden.

Dadurch, dass es verschiedene Arten von amtlichen Dokumenten gibt, ist es wichtig, dass die Übersetzung rechtsgültig ist. Das endgültige Dokument muss daher die Unterschrift und den Stempel eines allgemein ermächtigten Übersetzers tragen. Auch bekannt als allgemein beeidigte Übersetzer, vereidigte Übersetzer oder öffentlich bestellte Übersetzer. Außerdem muss der vereidigte Übersetzer auf der letzten Seite der Übersetzung eine Erklärung beifügen, die als Beglaubigung gilt. Diese muss vom Übersetzer unterschrieben und gestempelt werden.

Das wichtigste Merkmal einer beglaubigten Übersetzung ist, dass sie eine getreue und vollständige Übersetzung des Originaldokuments ist. Das bedeutet, dass das übersetzte Dokument jedes einzelne Komma des Originaldokuments enthält. Entweder, weil es übersetzt wurde, oder weil es zu Protokoll gegeben wurde.

2. Wer kann amtliche Übersetzungen anfertigen?

Die amtliche Übersetzung muss immer von einem allgemein ermächtigten Übersetzer angefertigt werden. Diese Übersetzer werden vom zuständigen Landgericht ernannt. Sie werden ermächtigt aus einer Fremdsprache in eine der Amtssprachen des Staates zu übersetzen und umgekehrt.

Damit wird der Übersetzer ermächtigt die notwendige Unterschrift und den Stempel zu setzen. Auch erhält er dadurch die Befugnis, seine Arbeit im öffentlichen Dienst auszuführen.

Man sollte auch nicht vergessen, dass ein allgemein ermächtigter Übersetzer manchmal als Notar fungiert. Denn er „beglaubigt“ die Richtigkeit des Inhalts der Übersetzung. Mit anderen Worten: Der allgemein ermächtigte Übersetzer ist ein Notar.

3. Muss das Originaldokument für eine amtliche Übersetzung vorgelegt werden?

Dies ist zwar ratsam, aber nicht notwendig. In den meisten Fällen, erhalten die beeidigten Übersetzer heutzutage nicht das Original. Oft erhalten sie eine eingescannte Kopie oder sogar ein Foto des Originaldokuments.

Früher, als es noch keine Handys gab und Scanner selten waren, musste das Originaldokument vorgelegt werden. Heute hat sich die Lage vollständig geändert. Die vorgelegten Dokumente, bestehen aus der Übersetzung selbst, die vom Übersetzer unterzeichnet und abgestempelt wird. Darüber hinaus wird eine Kopie des dem Übersetzer vorgelegten Dokuments beigefügt, die vom Übersetzer datiert und abgestempelt wird.

Dies ist ein typischer Stempel eines Übersetzers, der seinen Namen, seine Sprachkombination und ggf. zusätzlich die Anschrift des Übersetzers enthält.

4. Muss ich die amtlich beglaubigte Übersetzung in Papierform einreichen?

Normalerweise ja, aber in vielen Fällen wird auch eine gescannte Version der beglaubigten Übersetzung akzeptiert. Dies ist bei Gerichten oder bei der Einreichung von Ausschreibungsunterlagen, durchaus üblich. Aus praktischen Gründen werden nämlich immer mehr Dokumente elektronisch bearbeitet.

Wenn möglich, fragen Sie am besten bei der Behörde nach, bei der Sie die beglaubigte Übersetzung einreichen müssen. Es ist möglich, dass diese die Übersetzung in Papierform nicht verlangt. Gehen Sie auf Nummer sicher und halten Sie sowohl die gescannte Version als auch die Papierversion parat.

5. Wie wird die ordentliche Ausbildung von beeidigten Übersetzern garantiert?

Die Beeidigungsvoraussetzungen sind unterschiedlich und in der entsprechenden Gesetzgebung der Länder geregelt. An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass diese Fachleute keinen Beamtenstatus haben. In der Regel arbeiten Sie auf freiberuflicher Basis oder als interne Übersetzer in einem Übersetzungsbüro.

In Berlin beispielsweise, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden, um von dem Gericht beeidigt zu werden:

1.) Fachliche Eignung: Sie müssen eine Prüfung eines staatlichen Prüfungsamts oder einer Hochschule bestehen. Oder im Ausland eine von einer deutschen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannte Übersetzerprüfung bestanden haben.

In dieser zweiteiligen Prüfung geht es darum, die Fähigkeit Inhalt und Sprachform vorgelegter Texte akkurat wiederzugeben. Die Übersetzer müssen im ersten Teil die sichere Beherrschung der Sprachen unter Beweis stellen. (Grammatik, Lexik, Idiomatik, Stilistik und Orthographie)

Im zweiten Teil müssen die Prüflinge in dem von ihnen gewählten Fachgebiet vertiefte Kenntnisse nachweisen. Dazu gehört das Abfragen von Fachterminologie sowie das Verstehen von Sachzusammenhängen.

Die mündliche Prüfung besteht aus vier Prüfungsleistungen. Zwei Stegreifübersetzungen mit Erörterungen von sachlichen und sprachlichen Problemen. Ein Prüfungsgespräch über politische, wirtschaftliche und kulturelle Gegenwartsfragen und ein weiteres über fachliche und sprachliche Hilfsmittel.

2.) Persönliche Eignung: Die Übersetzer müssen ihre persönliche Zuverlässigkeit und Bereitschaft und Fähigkeit garantieren. Dies erfolgt vor den Berliner Gerichten und Notaren, als Bekennung auf Anforderung kurzfristig zur Verfügung zu stehen.

Wir geben Ihnen einen Tipp, wenn Sie nach einem erfahrenen Übersetzer suchen. Achten Sie auf das Jahr der Ernennung des ermächtigten Übersetzers. Es ist auch üblich, dass die Kosten höher sind, je mehr Erfahrung die Übersetzer haben.

6. Welchen Wert haben also amtliche Übersetzungen?

Wie ich bereits angedeutet habe, handelt es sich nicht um private Übersetzungen, sondern um amtliche Dokumente.

Übersetzer müssen die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihnen gefertigten Übersetzung einer Urkunde bescheinigen. Dies gilt gemäß § 142 Absatz 3 der Zivilprozessordnung:

„Das Gericht kann anordnen, dass von in fremder Sprache abgefassten Urkunden eine Übersetzung beigebracht wird, die ein Übersetzer angefertigt hat, der für Sprachübertragungen der betreffenden Art in einem Land nach den landesrechtlichen Vorschriften ermächtigt oder öffentlich bestellt wurde oder einem solchen Übersetzer jeweils gleichgestellt ist. Eine solche Übersetzung gilt als richtig und vollständig, wenn dies von dem Übersetzer bescheinigt wird. Die Bescheinigung soll auf die Übersetzung gesetzt werden, Ort und Tag der Übersetzung sowie die Stellung des Übersetzers angeben und von ihm unterschrieben werden.“

Daraus können wir also entnehmen, dass es sich bei einer beeidigten Übersetzung um eine amtliche Übersetzungart handelt. Diese muss von einem vereidigten Übersetzer angefertigt und kann von den zuständigen Gerichten angefordert werden.

Eine einfache Übersetzung kann von jeder beliebigen Person angefertigt werden. Voraussetzung wäre die Beherrschung der beiden Arbeitssprachen und eine Ausbildung im Bereich der Übersetzung.

7. Wer oder welche Stelle kann eine amtlich beglaubigte Übersetzung anfordern?

Normalerweise wird diese Art von Übersetzung für Gerichtsverfahren benötigt, in denen Unterlagen in anderer Sprache vorgelegt werden müssen. Auch wird diese Art von Übersetzung benötigt, um eine Erklärung gegenüber einer öffentlichen Verwaltung abzugeben. 
Es sind oft öffentliche Einrichtungen, die die amtlich beglaubigte Übersetzung anfordern, um dessen Gültigkeit anzuerkennen.

8. Für welche Dokumente ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich?

Es gibt bestimmte Arten von Dokumenten, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine amtlich beglaubigte Übersetzung erfordern. Einige der häufigsten sind:

  • Akademische Dokumente (akademisches Zeugnis, Hochschulabschluss usw.).
  • Ärztliche Gutachten
  • Führungszeugnisse
  • Dokumentation im Einbürgerungsprozess
  • Geschäftliche Verträge
  • Testamente
  • Geburts- und Sterbeurkunden
  • Aufenthaltserlaubnis
  • Vollmachten

9. Wie kann ich in Deutschland beeidigte Übersetzer finden?

Die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank ist eine Plattform zur Information über die allgemein beeidigten Übersetzer und Dolmetscher in Deutschland.

Auf dieser Plattform können Sie je nach Bundesland, Sprachkombination und Gericht/Behörde suchen.

Sie sollten bedenken, dass das übersetzte Dokument in der Regel per Post verschickt werden muss. Aus diesem Grund sollten Sie am besten einen vereidigten Übersetzer in Ihrer Nähe suchen. Sie können auch einen Kostenvoranschlag bei AbroadLink anfordern. Wir arbeiten seit vielen Jahren mit allgemein ermächtigten Übersetzern des Vertrauens zusammen.

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