Das europäische Einheitspatent: Näher als zuvor

Nach vierzig Jahren Diskussion wird 2018 das europäische Einheitspatent und seine einheitliche Gerichtsbarkeit ans Licht kommen. Nach jahrzehntelangen Verhandlungen sind die notwendigen Voraussetzungen für seine Genehmigung erfüllt: Er wird von allen Mitgliedstaaten bis auf zwei (Spanien und Kroatien) ratifiziert. Das europäische Einheitspatent wird es ermöglichen, in den 26 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union durch einen einzigen Antrag beim EPA (Europäisches Patentamt) Schutz zu erlangen.
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Die Erlangung eines Patents durch das EPA ersetzt nicht die bestehenden Möglichkeiten des Erwerbs eines Patents in Europa, sondern ist eine zusätzliche Option zu nationalen Patenten und traditionellen europäischen Patenten. Der große Vorteil dieses neuen Patents liegt auf der rechtlichen Ebene, da ein europaweiter einheitlicher Schutz geboten wird. Die Staaten die das Abkommen unterzeichnet haben, haben sich auf die materiell-rechtlichen Richtlinien für den Anwendungsbereich von Patenten geeinigt und die möglichen rechtlichen Beschränkungen sowie die verfügbaren Ressourcen im Falle von Fälschungen vereinheitlicht.
Reduzierte Komplexität, reduzierte Kosten
Anstatt ein europäisches Patent in mehreren Ländern zu validieren, können die Patentinhaber eine Anmeldung mit einheitlicher Wirkung einreichen: Dadurch wird ein einheitlicher Schutz in maximal 26 Mitgliedstaaten gewährleistet, ohne dass zusätzliche Gebühren anfallen. Die Einführung dieses Patentverfahrens wird die Verwaltungskomplexität reduzieren und gleichzeitig die Validierungskosten senken. Der Schutz des Urheberrechts eines Patents in zwölf Ländern kostet heute mehr als 30.000 Euro (dies umfasst vor allem Gebühren, die insbesondere von Land zu Land unterschiedlich sind). Mit dem neuen Einheitspatent soll der Schutz nur noch rund 5.000 Euro kosten.
Geförderte Übersetzung
Spanien und Kroatien sind die einzigen Länder, die sich weigern, sich an diesem Kooperationsabkommen zu beteiligen. Ihr Hauptargument ist, dass die für Patente verwendeten Amtssprachen Englisch, Französisch und Deutsch sind (mehr als 80 % der Patente stammen aus Frankreich, Deutschland und dem Vereinigten Königreich). Bei der Einreichung einer Gemeinschaftspatentanmeldung muss auch eine Übersetzung in eine der drei Amtssprachen vorgelegt werden. Ein System von Zuschüssen soll die Übersetzungskosten für KMU, Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen, Universitäten und öffentlichen Forschungsprogrammen ausgleichen. Um diese fünfhundert Euro Entschädigung zu bekommen, müssen die Unternehmen ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat haben und ihre Patentanmeldung bereits in einer der 24 EU-Amtssprachen, abgesehen von Englisch, Deutsch oder Französisch, eingereicht haben.
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Er studierte Biowissenschaften an der Universität in Valencia und Übersetzen und Dolmetschen an der Universität in Granada. Heutzutage arbeitet er als Projektmanager, Layouter, Freiberufler und interner Übersetzer. Seit 2002 ist er Gründungspartner von AbroadLink wo er als Vertriebs- und Marketingdirektor tätig ist.
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