Ist das Ferndolmetschen vor einem Notar möglich?
Stellen Sie sich für einen Moment vor Sie wären ein Belgier, der in ein kleines ländliches Dorf mitten in Rheinland Pfalz reist, um dort seinen Urlaub zu verbringen. Nachdem Sie dort zwei Wochen verbracht haben, verlieben Sie sich wahnsinnig in das Dorf und seine Einwohner, so dass Sie beschließen dort ein Haus zu kaufen. Sie gehen zum Notar und, tja... Der Notar spricht weder französisch noch flämisch. Und was nun? Wie soll man in mitten im Nirgendwo einen Dolmetscher finden? Wäre es nicht super einen Dolmetscher anrufen zu können, der für Sie vor dem Notar vermittelt?
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Durch die ständige Bewegung der Menschen, sei es aus wirtschaftlichen, politischen oder persönlichen Gründen, wird unsere Gesellschaft immer mehrsprachiger. Das Ferndolmetschen bildet heutzutage ein neues Modell des Dolmetschens, das diese interkulturelle Kommunikation erleichtert.
Das Thema um das es heute geht ist also Ferndolmetschen, wie Sie sich sicher vorstellen können, gibt es in dem kleinen Dorf in Rheinland Pfalz nicht viele Menschen die französisch oder flämisch sprechen. Und noch weniger von denen die es können, sind in der Lage zu Dolmetschen. Es wird für den belgischen Käufer also schwierig werden, ein Haus in diesem Dorf zu kaufen.
Man könnte natürlich auf einen Freund zurückgreifen, der zufällig beide Sprachen spricht, nicht in Deutschland aber gewiss im Ausland. Bevor es jedoch so weit ist, sollte man Sich die Fragen stellen, was macht eigentlich ein Notar? und wann muss man einen Notar aufsuchen?
1. Aufgaben eines Notars
Der Notar ist eine Person, die nach dem Gesetz zur Beglaubigung befugt ist und die einem auch über die rechtlichen Mittel zur Durchführung unserer Prozesse beraten kann. Seine Aufgaben umfassen:
- Die Abfassung von Originalurkunden, die der Genehmigung eines Notars bedürfen.
- Die Ausgabe von Kopien und das Schreiben von Protokollen.
- Die Ausarbeitung von Vertragsentwürfen.
- Beratungen und Geschäftsprüfungen.
Wie Sie sehen, umfasst die Arbeit eines Notars viele Aufgaben, so dass Sie nicht erwarten können, dass Ihr Notar auch noch die Sprache aller seiner Kunden spricht. Dies ist die Aufgabe von Übersetzern, Dolmetschern und Übersetzungsunternehmen.
Wie Sie weiter unten sehen werden, haben Dokumente, die von Notaren bearbeitet werden, einen hohen Spezialisierungsgrad. Aus diesem Grund, muss man Fachleute einsetzen, die den gleichen Spezialisierungsgrad aufweisen und über die notwendige Erfahrung verfügen, um mit dieser Art von Dokumente umzugehen.
2. Arten von notariellen Dokumenten
Notarielle Dokumente lassen sich nach Form und Zweck in drei Kategorien Aufteilen:
- Unterschriftsbeglaubigungen
- Beglaubigte Abschriften, Ablichtungen und Fotokopien
- Sonstige einfache Zeugnisse
Es ist etwas schwierig, die Unterscheide zwischen dem einen und dem anderen klar zu erkennen, wenn man keine Vorkenntnisse oder Erfahrung in diesem Gebiet hat. Das Gute an der Sache ist, dass notarielle Dokumente oft ähnliche Strukturen aufweisen, mit denen professionelle juristische Übersetzer und Dolmetscher vertraut sind. Aus diesem Grund ist es so wichtig einen professionellen Dolmetscher zu beauftragen, denn man wendet sich oft aus Unkenntnis an einen Freund, der sich wahrscheinlich gar nicht der grammatikalischen und strukturellen Komplexität bewusst ist, die notarielle Dokumente darstellen können.
3. Die Rolle des Dolmetschers vor einem Notar
Wenn man über das Dolmetschen vor einem Notar spricht, versteht man, dass ein Notar ein Dokument in schriftlicher Form vorliest und den Dolmetscher auffordert, dies konsekutiv zu verdolmetschen, oder dem Dolmetscher sogar das Dokument gibt, damit dieser es Stegreifübersetzen kann.
Zu diesem Zweck, ist es wichtig, dass der juristische Dolmetscher über gute Kenntnisse der Dokumente verfügt, mit denen er es zu tun hat. Der Kunde muss schließlich über jede einzelne Klausel in seinem Vertrag, Testament, usw. informiert sein und diese eingehen verstehen.
Nach dem Beurkundungsgesetz, 2. Abschnitt - Beurkundung von Willenserklärungen (§§ 6 - 35), 2. Niederschrift (§§ 8 - 16), § 16 Übersetzung der Niederschrift, muss, falls der Notar nicht selbst übersetzt, ein Dolmetscher beauftragt werden. Sollte dieser nicht vereidigt sein, kann der Notar ihn vor Ort vereidigen, es sei denn, die Beteiligten verzichten darauf. In anderen Ländern ist dieses Gesetz anders, so dass nicht ausschließlich ein ausgebildeter Dolmetscher eingesetzt werden muss, sondern jegliche Person die beide Sprache beherrscht und, die der Kunde für vertrauenswürdig empfindet diese Aufgabe übernehmen kann.
„Eine Niederschrift, die eine derartige Feststellung enthält, muss dem Beteiligten anstelle des Vorlesens übersetzt werden. Wenn der Beteiligte es verlangt, soll die Übersetzung außerdem schriftlich angefertigt und ihm zur Durchsicht vorgelegt werden; die Übersetzung soll der Niederschrift beigefügt werden. Der Notar soll den Beteiligten darauf hinweisen, dass dieser eine schriftliche Übersetzung verlangen kann. Diese Tatsachen sollen in der Niederschrift festgestellt werden. Für die Übersetzung muss, falls der Notar nicht selbst übersetzt, ein Dolmetscher zugezogen werden. Für den Dolmetscher gelten die §§ 6, 7 entsprechend. Ist der Dolmetscher nicht allgemein vereidigt, so soll ihn der Notar vereidigen, es sei denn, daß alle Beteiligten darauf verzichten. 4Diese Tatsachen sollen in der Niederschrift festgestellt werden. 5Die Niederschrift soll auch von dem Dolmetscher unterschrieben werden.“
So kann man, zumindest in Deutschland, nicht so einfach auf einen Freund zurückgreifen. In anderen Ländern jedoch, ist dies durchaus möglich!
Man sollte sich beim Kauf im Ausland jedoch auch ausschließlich an einen professionellen Dolmetscher wenden, um einen gewisse Qualität zu garantieren und Probleme zu vermeiden.
Ja, aber... was mache ich, wenn es keine Dolmetscher in dem Dorf gibt, in dem ich ein Haus kaufen möchte und der nächste Dolmetscher 200 km weit weg wohnt? Gerade in diesem Punkt kommt das Ferndolmetschen ins Spiel.
4. Ist das Ferndolmetschen vor einem Notar möglich?
Schlechte Nachrichten... Nein, Ferndolmetschen vor einem Notar ist bis jetzt noch nicht möglich.
Es wurden jedoch schon einige Fortschritte unternommen, damit dies eines Tages möglich ist. Notare können ihre Dokumente ja schließlich auch online unterschreiben. Dies ist für Dolmetscher jedoch noch nicht der Fall. Also muss unser belgischer Freund noch ein wenig auf einen Ferndolmetscher warten.
Im gegenwärtigen System wird noch die physische Anwesenheit aller Unterzeichner des Dokuments, einschließlich des Dolmetschers verlangt. Wenn man bedenkt, dass eine Person womöglich dazu gezwungen werden könnte, ein gewisses Dokument zu unterzeichnen, macht die physische Anwesenheit eigentlich Sinn. Mann sollte jedoch nicht immer an das schlimmste denken.
Wenn Dolmetscher notarielle Beglaubigungen elektronisch unterschreiben könnten, könnte die Verdolmetschung ebenfalls aus der Ferne erfolgen. So müsste der Dolmetscher nicht unbedingt in das Dorf des Kunden reisen, und der Kunde müsste nicht für diese Reisekosten aufkommen. In anderen Worten, qualitativ hochwertige Dienstleistungen zu einem angemessenen Preis. Sie müssten somit nicht auf Personen zurückgreifen, die für diese Art von Dienstleistungen nicht qualifiziert sind.
Alternativ, besteht immer noch die Möglichkeit, einen professionellen juristischen Übersetzer oder ein Übersetzungsbüro zu beauftragen und eine Übersetzung Ihrer Dokumente anfertigen zu lassen. Für einen höheren Preis bekommen Sie sogar eine beglaubigte Übersetzung.
Dies erspart Ihnen Reisekosten und garantiert eine professionelle Übersetzung Ihrer Dokumente.
Natürlich ist dies nicht die beste Option, aber immerhin die beste Option, die einem zur Verfügung steht, bis das Ferndolmetschen vor einem Notar möglich ist. Durch die jüngste Corona-Pandemie wird die Welt zunehmend Digitaler, was die Einführung des Ferndolmetschens vor einem Notar durchaus beschleunigen könnte.
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