Ist die Legalisation von beglaubigten Übersetzungen nötig?

Eine beglaubigte Übersetzung muss immer mit Unterschrift und Stempel eines vom Landgericht ermächtigten Übersetzers versehen werden. Dadurch erhält das übersetzte Dokument einen amtlichen Charakter und ist rechtskräftig. Braucht man deshalb für die beglaubigte Übersetzung auch eine Legalisation?
Wenn Sie sich diese Frage auch stellen, sollten Sie diesen Artikel nicht verpassen. Hier erfahren Sie alles über die Legalisation von beglaubigten Übersetzungen.
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1. Was ist die Legalisation von beglaubigten Übersetzungen?
Die Legalisation eines Dokuments bedeutet, dass seine Echtheit und Legitimität gegenüber einer ausländischen Behörde bestätigt wird. Obwohl die beglaubigte Übersetzung schon ein amtliches Dokument ist, bietet die Legalisation eine zusätzliche Garantie für die Rechtsgültigkeit.
Der Stempel und die Unterschrift eines vereidigten Übersetzers bescheinigen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung. Aber wer kann die Echtheit des Originaldokuments garantieren?
Jedes ausländische Dokument, das den deutschen Verwaltungsstellen vorgelegt werden soll, muss durch eine Legalisation bestätigt werden. Viele Behörden verlangen eine „legalisierte beglaubigte Übersetzung“.
Die Schritte zur Legalisation hängen vom Austellungsland, Zielland und von der Art des Dokuments ab. Informieren Sie sich vorab bei den Behörden ob Sie Ihre beglaubigte Übersetzung legalisieren müssen oder nicht.
2. Wie kann eine beglaubigte Übersetzung legalisiert werden?
In Deutschland gibt es zwei Möglichkeiten, eine amtliche Übersetzung oder eine andere Art von Dokument zu legalisieren:
2.1. DIE HAAGER APOSTILLE:
Es handelt sich um ein vereinfachtes Verfahren der Legalisation. Das gilt für alle Mitgliedsländer des Haager Übereinkommens von 1961, einschließlich Deutschland.
Die Apostille für eine Urkunde oder eines Dokuments ist ein einfaches und schnelles Verfahren, das bürokratisch sehr wichtig ist. Eine Apostille ist die Bestätigung der Echtheit von Unterschrift und die Stempel des Originaldokuments. Allerdings wird dadurch oft nicht die Echtheit des Inhalts garantiert. Dafür ist der Notar zuständig, der die Originaldokumente unterschrieben hat.
Für die Verwendung in Deutschland können Sie sich bei Fragen bei einer Apostille Behörde in Ihrer Nähe wenden.
2.2. DIPLOMATISCHE ODER KONSULARISCHE LEGALISATION:
Ist das betreffende Land nicht Vertragsstaat des Haager Übereinkommens, kann das Dokument nicht durch eine Apostille legalisiert werden. Stattdessen ist eine diplomatische oder konsularische Legalisation erforderlich. Dies ist ein etwas längeres und mühsameres Verfahren.
Der erste Schritt ist die Legalisation des Originaldokuments bei der Botschaft oder dem Konsulat des austellenden Landes. Sobald dieser Schritt erledigt ist, ist die beglaubigte Übersetzung an der Reihe. Um die Übersetzung zu legalisieren, müssen Sie sich an das Bundesverwaltungsamt wenden.
*LEGALISATION BUNDESVERWALTUNGSAMT: Dies ist ein Verfahren, für die diplomatische Legalisation einer beglaubigten Übersetzung. Dieses Verfahren ist nur erforderlich, wenn die legalisierten Dokumente im Ausland vorgelegt werden sollen. Dazu muss die Urkunde durch das zuständige Landgericht bereits vorbeglaubigt sein. Dokumente die bei der Botschaft im Ausland vorgelegt werden sollen, müssen grundsätzlich nicht übersetzt werden.
3. Warum sollte eine beglaubigte Übersetzung legalisiert werden?
Wie ich bereits erwähnt habe, verleihen Unterschrift und Stempel eines vereidigten Übersetzers, der Übersetzung einen amtlichen Charakter. Warum ist es also notwendig, die Übersetzung zu legalisieren?
Der springende Punkt ist, dass ein vereidigter Übersetzer nur auf deutschem Staatsgebiet zuständig ist. Das gleiche gilt für ein Notar oder jede andere von den deutschen Behörden ermächtigte Person des öffentlichen Lebens.
Damit die Übersetzung, wie jedes andere amtliche Dokument, in einem anderen Land gültig ist, bedarf es der Legalisation. Dadurch wird die Gültigkeit und Authentizität bescheinigt.
Die Haager Apostille und die diplomatische oder konsularische Legalisation legalisieren das Originaldokument und seine Unterschrift. Sie bestätigt, garantiert und bescheinigt, dass das ausstellende Land den Unterzeichner des Dokuments anerkennt und, dass es gültig ist.
Was sie jedoch nicht bescheinigt, ist die Richtigkeit des Inhalts des Dokuments. Wie vorher erwähnt, ist das immer die Aufgabe des Notars im ausstellenden Land.
Die Legalisation der Unterschrift beim Bundesverwaltungsamt im Rahmen des diplomatischen Verfahren, legalisiert die Unterschrift des vereidigten Übersetzers. Dadurch wird der Übersetzer legitimiert und erhält die Rechtsgültigkeit im Ausland zu übersetzen.
4. Haben Sie noch Fragen?
Sind Sie noch unsicher, ob Ihr Dokument oder Ihre beglaubigte Urkunde legalisiert werden muss? Wir raten Ihnen, den Kontakt mit den zuständigen Stellen im Zielland aufzunehmen.
Es ist immer besser vorab zu wissen, welche Dokumente Sie brauchen und welche Sie übersetzen müssen. So können Sie viel Zeit und Geld sparen.
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