Wann muss man keine Umsatzsteuer für eine Übersetzung bezahlen?
Die Anwendung der Umsatzsteuer kann zu verwirrenden Szenarien führen. Übersetzungsdienstleistungen können je nach Art der Übersetzung von der Umsatzsteuer befreit sein.
Generell kann die Anwendung der Steuergesetzgebung auf europäischer Ebene Anlass zu gewissen Zweifeln geben. Die Bezahlung einer Übersetzungsdienstleistung auf privater Ebene ist nicht die gleiche wie die Bezahlung als Unternehmen, obwohl es Umstände gibt, die Unternehmen nicht von Privatpersonen unterscheiden.
Wann müssen Sie Umsatzsteuer für Ihre Übersetzungsdienstleistungen zahlen? Können Sie die für die Übersetzung gezahlte Umsatzsteuer zurückerstatten? Welche Arten von Übersetzungen sind von der Umsatzsteuer befreit?
In diesem Blog beantworte ich diese und andere Fragen, die zum Thema Umsatzsteuer bei Übersetzungsdienstleistungen gestellt werden können.
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Inhaltsverzeichnis
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- Muss man Umsatzsteuer zahlen, wenn es sich bei dem Übersetzungsanbieter um ein ausländisches Unternehmen handelt?
- Sie sind eine Einzelperson, die Übersetzungsdienstleistungen von einem Unternehmen oder einem freiberuflichen Übersetzer in Europa erworben hat
- Bei Ihnen handelt es sich um ein deutsches Unternehmen, das Übersetzungsdienstleistungen von einem Übersetzungsunternehmen oder einem freiberuflichen Übersetzer in Europa erworben hat
- Muss man Umsatzsteuer zahlen, wenn der Übersetzungsanbieter ein ausländisches Unternehmen außerhalb der EU besitzt?
- Gemeinnützige Organisationen: Muss man die Umsatzsteuer für die Übersetzung bezahlen?
- Was passiert mit der Umsatzsteuer, die einem für seine Übersetzung berechnet wird?
- Umsatzsteuerbefreiung in Deutschland für Übersetzungsarbeiten
1. Muss man Umsatzsteuer zahlen, wenn es sich bei dem Übersetzungsanbieter um ein ausländisches Unternehmen handelt?
Wenn Sie die Dienste eines Übersetzungsunternehmens in Anspruch genommen haben, dessen Steuersitz in einem Land der Europäischen Union liegt, gibt es Fälle, in denen Ihnen die Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden muss, und Fälle, in denen dies nicht der Fall ist.
Die Anwendung der Umsatzsteuer durch einen innergemeinschaftlichen Lieferanten, dies ist nämlich die Bezeichnung für ein in der Europäischen Union ansässiges Unternehmen, wird unterschiedlich sein, je nachdem, ob Sie die Übersetzung als Privatperson oder als Unternehmen erworben haben.
1.1 Sie sind eine Einzelperson, die Übersetzungsdienstleistungen von einem Unternehmen oder einem freiberuflichen Übersetzer in Europa erworben hat
Wenn Sie als Privatperson die Dienste eines innergemeinschaftlichen Übersetzungsbüros in Anspruch genommen haben, müssen Sie die Umsatzsteuer bezahlen. Im Allgemeinen sind sowohl bei Übersetzungsdienstleistungen als auch bei anderen Arten von Dienstleistungen oder dem Kauf von Produkten Privatpersonen umsatzsteuerpflichtig.
Auf jeden Fall, wird die Umsatzsteuer, die Sie als Privatperson zahlen müssen, nicht die in Deutschland geltenden 19 % betragen, sondern die Umsatzsteuer, die in dem Land gilt, in dem das Unternehmen oder der freiberufliche Übersetzer, der Ihnen die Dienstleistung angeboten hat, ansässig ist.
Zum Beispiel beträgt die Umsatzsteuer bei französischen Übersetzungsunternehmen 20 % und ist damit höher als in Deutschland. Allerdings beträgt die Umsatzsteuer für Übersetzungsdienstleistungen in Spanien 21 %.
1.2 Bei Ihnen handelt es sich um ein deutsches Unternehmen, das Übersetzungsdienstleistungen von einem Übersetzungsunternehmen oder einem freiberuflichen Übersetzer in Europa erworben hat
Wenn Sie ein Unternehmen sind, das Übersetzungsdienstleistungen in Europa beauftragt hat, ist die Situation etwas komplexer, als bei Privatpersonen.
Grundsätzlich müssen Sie die im Land Ihres steuerlichen Wohnsitzes geltende Umsatzsteuer an den beauftragten Übersetzungsdienstleister abführen.
Wie man im Fall von Privatpersonen gesehen hat, müssen Sie 20 % Mehrwertsteuer zahlen, wenn das Übersetzungsunternehmen in Frankreich ist, und 21 %, wenn das Unternehmen in Spanien ist. Klicken Sie hier, um die geltenden Umsatzsteuersätze je nach Land der Europäischen Union zu sehen.
Auf jeden Fall können Sie, auch wenn Ihr Unternehmen nicht von der Umsatzsteuer befreit ist und Sie diese Umsatzsteuer zahlen müssen, diese immer deklarieren und zurückfordern. Ich empfehle Ihnen diesen Blog, um zu sehen, wie Sie die gesamte Umsatzsteuer Rückerstatten können.
Wenn Sie jedoch ein Unternehmen sind, das auf europäischer Ebene arbeitet, ist es sehr wahrscheinlich, dass Ihr Unternehmen als innergemeinschaftlicher Lieferant registriert ist.
Wenn dies bei Ihnen der Fall ist, müssen Sie keine Umsatzsteuer für Ihre Übersetzungen zahlen, solange das Unternehmen, das die Arbeit ausführt, in Europa ansässig ist.
Seien Sie sich bewusst, dass das ausländische Übersetzungsunternehmen, mit dem Sie zusammenarbeiten, sich dessen möglicherweise nicht bewusst ist und routinemäßig Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweist.
2. Muss man Umsatzsteuer zahlen, wenn der Übersetzungsanbieter ein ausländisches Unternehmen außerhalb der EU besitzt?
Wenn es sich bei Ihrem Sprachdienstleister um ein Übersetzungsunternehmen oder einen freiberuflichen Übersetzer mit Steuersitz im Ausland außerhalb der Europäischen Union handelt, müssen Sie je nach den Steuervorschriften des jeweiligen Landes Umsatzsteuer zahlen oder nicht.
Wenn Sie ein Unternehmen sind, haben Sie die Möglichkeit, die in einem Land außerhalb der Europäischen Union gezahlte Umsatzsteuer zurückzuerhalten, wenn Deutschland ein bilaterales Abkommen mit diesem Land unterzeichnet hat, wie es mit vielen Ländern der Fall ist.
3. Gemeinnützige Organisationen: Muss man die Umsatzsteuer für die Übersetzung bezahlen?
Die Tatsache, dass es sich bei Ihnen um eine gemeinnützige Organisation handelt, befreit Sie nicht von der Pflicht, Umsatzsteuer auf die von Ihnen erworbenen Dienstleistungen oder die von Ihnen gekauften Produkte zu zahlen.
Gemeinnützige Organisationen haben dieselbe Art von Verpflichtungen in Bezug auf die Umsatzsteuer wie auch andere Unternehmen , d.h. selbst wenn Sie Umsatzsteuer zahlen müssen, können Sie diese abziehen und zurückerhalten.
Die steuerlichen Vorteile für gemeinnützige Organisationen liegen in anderen steuerlichen Aspekten. Gemeinnützige Organisationen unterliegen z. B. nicht der Gewinnsteuer wie andere Unternehmen.
4. Was passiert mit der Umsatzsteuer, die einem für seine Übersetzung berechnet wird?
Das was mit der Umsatzsteuer geschieht, die Ihnen auf Ihrer Rechnung für Übersetzungsdienstleistungen in Rechnung gestellt wird, hängt ganz davon ab, ob Sie als Privatperson oder im Namen Ihres Unternehmens handeln.
Wenn Sie eine Privatperson sind, unabhängig davon, ob die Umsatzsteuer von einer innergemeinschaftlichen Gesellschaft oder einer deutschen Gesellschaft erhoben wird, landet Ihr Geld in der Staatskasse, um die Ausgaben des Staates zu decken.
Sie wissen es vielleicht nicht, aber durch das 303-Modell legen die Unternehmen den Steuerbehörden sowohl die gezahlte als auch die eingenommene Umsatzsteuer vor, am Ende muss man dann draufzahlen oder bekommt was zurück.
Daher wird die Umsatzsteuer, die Sie für Ihre Übersetzungen zahlen, an Sie zurückerstattet oder mit anderer Umsatzsteuer kompensiert, die Sie Ihren Kunden in Rechnung gestellt haben.
Wenn Ihr Unternehmen einen Gewinn erzielt, ist es normal, dass das jeweilige Umsatzsteuermodell Sie zum zahlen verpflichtet. Nur in dem Fall, dass Ihr Unternehmen einen Verlust macht oder dass Sie Ihren Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, weil es sich um ausländische Unternehmen handelt, werden Sie Geld zurück bekommen.
Wenn Sie Geld zurück bekommen müssen, können Sie das Finanzamt um die Rückerstattung bitten, womit das Steuerjahr endet. Es ist also ganz normal, dass die Umsatzsteuer für Ihre Übersetzungen zwischen März und Juni des Folgejahres zurückerstattet wird.
Für den Fall, dass Sie Umsatzsteuer an ein innergemeinschaftliches Unternehmen zahlen mussten, weil Ihr Unternehmen nicht im Register für innergemeinschaftliche Lieferanten eingetragen ist, können Sie die Umsatzsteuer auch zurückfordern.
5. Umsatzsteuerbefreiung in Deutschland für Übersetzungsarbeiten
Es gibt einige spezielle Fälle, in denen Übersetzungsaufträge von der Umsatzsteuer befreit sind. Mit anderen Worten: Unabhängig davon, ob Sie als Privatperson oder als Vertreter eines Unternehmens handeln und eine natürliche Person beauftragen, ist der freiberufliche Übersetzer, der Ihre Übersetzungsarbeit ausführt, nicht verpflichtet, Ihnen eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer auszustellen. Wenn Sie einen Vertrag mit einem Übersetzungsbüro abschließen, ist dieses verpflichtet, die Umsatzsteuer zu berechnen.
Übersetzungen, die von der Umsatzsteuer befreit sind, sind sowohl literarische als auch wissenschaftliche Werke. Mit anderen Worten: Wenn Sie als Verlag ein Werk von Nietzsche vom Deutschen ins Spanische übersetzen, müssen Sie für diese Übersetzungsarbeit keine Umsatzsteuer bezahlen.
Dies gilt auch für wissenschaftliche Arbeiten, wie z. B. die Übersetzung eines Artikels, den Sie, wie eine Forschung, in einer ausländischen Zeitschrift veröffentlichen möchten.
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Er studierte Biowissenschaften an der Universität in Valencia und Übersetzen und Dolmetschen an der Universität in Granada. Heutzutage arbeitet er als Projektmanager, Layouter, Freiberufler und interner Übersetzer. Seit 2002 ist er Gründungspartner von AbroadLink wo er als Vertriebs- und Marketingdirektor tätig ist.
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